Berlin: Zweckentfremdungsverbot gelockert: bis zu 60 Tage im Jahr darf man seine Wohnung an Touristen vermieten



Wohnungen in Berlin sind knapp. Deshalb hatte der Senat ein Zweckentfremdungsverbot beschlossen, das es mit Wirkung ab 1. Mai 2014 untersagte, Wohnungen ohne besondere Genehmigung an Touristen zu vermieten. Für ganze Miethäuser gilt das nach wie vor, doch bei privaten Wohnungen hat der Senat kurz vor Weihnachten eine Lockerung beschlossen.

Voraussichtlich ab Mai darf man künftig seine Wohnung bis zu 60 Tage im Jahr als Ferienwohnung vermieten. Der Berliner Senat beschloss eine entsprechende Novellierung des Gesetzes.

Private Eigentümer müssen dem Reformentwurf zu Folge dem Bezirksamt lediglich anzeigen, wie lange und an wen sie ihre Wohnung vermietet haben.

In der Novelle wurde auch der zulässige Zeitraum des Leerstandes einer Wohnung von sechs auf drei Monate verkürzt.

Neubau und Sanierung von Wohn- und Geschäftshäusern in Berlin braucht Kapital. Damit sich ein Real Estate Investment in Berlin weiterhin lohnt, sollten die bestehenden Beschränkungen nicht verschärft werden. Insofern ist es zu begrüßen, dass hier eine Lockerung stattfindet und zumindest der private Wohnungsnutzer, beispielsweise während einer längeren Reise, seine Wohnung untervermieten darf.

Detaillierte Informationen zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum finden Sie hier:
http://haus-und-grund-berlin.de/service/30-fakten