Mietrechtsnovelle
Vereinfachungen stellen sich durch das Mietrechtsänderungsgesetz im Hinblick auf Modernisierungen für Eigentümer von Immobilien ein.Duldung von Modernisierungsmaßnahmen
Energetische Modernisierungsmaßnahmen müssen vom Mieter geduldet werden.
Die Anforderungen an eine energetische Modernisierungsankündigung wurden durch die Novelle präzisiert und erleichtert. Die
- Ankündigung muss Folgendes enthalten:
- Angaben zur Art der Maßnahme,
- voraussichtlicher Umfang in wesentlichen Zügen,
- voraussichtlicher Beginn,
- voraussichtliche Dauer
- Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung
- Darlegung inwieweit Endenergie eingespart wird.
Wird durch die energetische Sanierung Endenergie nachhaltig eingespart, ist der Mieter nicht berechtigt für die Dauer von drei Monaten die Miete auf Grund der durchzuführenden Maßnahme zu mindern.
Dies stellt einen großen Vorteil für Investitionen von Eigentümern von Immobilien in Berlin, beziehungsweise in Deutschland, dar.